Die Schulpflegschaft informiert
Zur Schulpflegschaft gehören gemäß dem Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) alle gewählten Vorsitzenden der Klassenpflegschaften mit Stimmrecht und deren Vertreter/innen ohne Stimmrecht. Diese wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden/die Vorsitzende der Schulpflegschaft, der/die dadurch geborenes Mitglied der Schulkonferenz wird, und dessen/deren Stellvertreter/in.
Schulpflegschaftsvorsitzender: Herr Drechsler
Ansprechpartner für Eltern der Stufen 5 und 6
und alles Rund um die Schulentwicklung / Umzugsplanung
Stellv. Schulpflegschaftsvorsitzende: Frau Bruckermann
Ansprechpartnerin für Eltern der Stufen 9 und 10
Stellv. Schulpflegschaftsvorsitzende: Herr Goßink
Ansprechpartnerin für Eltern der Stufen 7 und 8
Kontakt per Email an: schulpflegschaft@realschule-im-ghz.de oder in dringenden Fällen über das Schulsekretariat mit einer entsprechenden Rückrufbitte.
Außerdem wählen die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften aus ihrer Mitte die Vertreter/innen in die Fachkonferenzen und die Vertreter/innen in die Schulkonferenz. Gemäß § 10 des Schulmitwirkungsgesetzes vertritt die Schulpflegschaft die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Dazu versammelt sie sich in Sitzungen und arbeitet vertrauensvoll mit der Schulleitung zusammen.
Aus ihrer Mitte arbeiten Vertreterinnen und Vertreter engagiert in Arbeitsgruppen mit, die sich mit besonderen Aufgaben der Schule befassen (z.B. dem Schulprogramm, das immer wieder auf seine Erfüllung respektive Durchführbarkeit hin überprüft werden muss).